– Vermögen über Generationen gestalten –
Generationenplanung bedeutet mehr als einzelne steuerliche Maßnahmen: Wer Immobilien, Kapitalvermögen oder Unternehmensanteile an die nächste Generation übertragen möchte, braucht ein Gesamtbild. Wir ordnen die Vermögenswerte, sichern die eigene Versorgung und entwickeln mit Ihnen einen nachvollziehbaren Fahrplan für die Übergabe.
– Mehr als Erbschaftsteuer –
Freibeträge, Nießbrauch und Schenkungen sind Werkzeuge. Zuerst muss geklärt werden, was erhalten bleiben soll, welche Mittel die übergebende Generation selbst benötigt und wie Verantwortung innerhalb der Familie verteilt werden kann.
„Ein tragfähiger Plan schützt die übergebende Generation und macht Entscheidungen für die nächste Generation nachvollziehbar.“
Immobilien, Kapitalvermögen, Beteiligungen oder das Unternehmen.
Liquidität, laufende Einkünfte, Wohnrecht und persönliche Sicherheit.
Werte, Nutzungsmöglichkeiten und Ausgleichszahlungen sichtbar machen.
Finanzplanung, Steuerberatung, Notariat und Rechtsberatung klar verzahnen.
– Typische Ausgangslagen –
Jede Frage lässt sich einzeln erklären. Eine sinnvolle Entscheidung entsteht erst, wenn sie in den Familienplan eingeordnet wird.
Welche persönlichen Freibeträge stehen zur Verfügung, und welche früheren Übertragungen sind zu berücksichtigen?
Wie kann Eigentum bereits übertragen werden, während Nutzungen oder Erträge bei der übergebenden Person verbleiben?
Wie wirken Wert, Nutzung, Finanzierung und Familienheim zusammen, wenn eine Immobilie vererbt oder verschenkt werden soll?
Wann kann eine Übertragung zu Lebzeiten sinnvoll sein und welche Absicherungen müssen dabei für die Eltern erhalten bleiben?
Ein Rechner liefert eine erste Orientierung. Eine belastbare Entscheidung braucht zusätzlich Vermögenswerte, Zeiträume und familiäre Ziele.
Wie können unterschiedliche Vermögenswerte unter Geschwistern nachvollziehbar verteilt und spätere Konflikte reduziert werden?
– Das Gesamtbild –
Ein Depot lässt sich nicht losgelöst von Immobilien, Beteiligungen oder der eigenen Ruhestandsversorgung betrachten. Die Generationenplanung ordnet deshalb zuerst das vorhandene Vermögen und entwickelt daraus mehrere realistische Übergabeszenarien.
01
Eigentum, Schulden, Erträge, Verträge und Verfügungsrechte sichtbar machen.
02
Prüfen, welche Liquidität und laufenden Einkünfte die übergebende Generation selbst benötigt.
03
Erbschaft, Schenkung, Nießbrauch oder stufenweise Übergabe sowie deren Auswirkungen auf Versorgung, Liquidität und faire Aufteilung gegenüberstellen.
04
Die finanzielle Planung mit Steuerberatung, Notariat und Rechtsberatung in eine umsetzbare Reihenfolge bringen.
– Zwei Perspektiven –
Die übergebende Generation möchte Verantwortung abgeben, ohne Sicherheit zu verlieren. Die empfangende Generation muss verstehen, welche Werte und Verpflichtungen übernommen werden.
– Erste Orientierung –
Ein Online-Check kann Hinweise geben, aber keine verbindliche Berechnung ersetzen. Entscheidend sind nicht nur Wert und Verwandtschaftsverhältnis, sondern auch frühere Übertragungen, Eigentumsverhältnisse und die konkrete Gestaltung.
– Gestaltungsbausteine –
Diese Bausteine sind keine Standardempfehlungen. Sie werden erst ausgewählt, wenn Versorgung, Liquidität, Vermögensstruktur und familiäre Ziele zusammenpassen.
Freibeträge und Zeiträume langfristig einplanen
Persönliche Verhältnisse, frühere Erwerbe und den zeitlichen Ablauf gemeinsam betrachten.
Vorweggenommene Erbfolge vorbereiten
Übertragungen zu Lebzeiten mit der eigenen finanziellen Sicherheit verbinden.
Nießbrauch und Nutzungsrechte prüfen
Eigentum, Nutzung und laufende Erträge bewusst voneinander trennen.
Immobilien und Familienheim gesondert betrachten
Wert, Finanzierung, Nutzung und mögliche Steuerfolgen zusammenführen.
Liquidität und Geschwisterausgleich sichern
Steuern, Darlehen und Ausgleichszahlungen müssen praktisch finanzierbar bleiben.
Unternehmens- und Beteiligungsvermögen einbinden
Generationenplanung mit Nachfolge, Ruhestandsplanung und privaten Reserven verzahnen.
– Anonymisiertes Beispiel –
Das Beispiel zeigt nicht nur die Ausgangslage, sondern vor allem, wie Kanzlei Schu die finanziellen Entscheidungen vorbereitet und zusammenführt.
– Familie M. fiktives Beispiel –
Die Tochter soll eine vermietete Immobilie übernehmen. Der Sohn soll gleichwertig beteiligt werden, aber keine Immobilie verwalten müssen.
Die Eltern möchten ihr Eigenheim selbst behalten und weiterhin über sichere laufende Einkünfte verfügen. Eine der vermieteten Immobilien soll in den nächsten Jahren auf die Tochter übergehen. Der Sohn lebt dauerhaft im Ausland und möchte weder Mieter noch Instandhaltung übernehmen. Gleichzeitig soll die Aufteilung für beide Kinder nachvollziehbar bleiben und die Unternehmensbeteiligung zunächst nicht vorschnell übertragen werden.
Beispielhafter Fahrplan
Schritt 1
Versorgungsbedarf und Reserven der Eltern festlegen
Schritt 2
Immobilie, Darlehen und mögliche Nutzungsrechte bewerten
Schritt 3
Ausgleich für den Sohn über Depot und Liquidität strukturieren
Schritt 4
Steuerliche und rechtliche Umsetzung mit Fachleuten abstimmen
Ergebnis für die Eltern
Eigene Versorgung bleibt gesichert. Vermögen wird nicht schneller übertragen, als es die persönliche Situation erlaubt.
Ergebnis für die Kinder
Die Aufteilung folgt unterschiedlichen Lebenswegen, ohne wirtschaftliche Fairness aus dem Blick zu verlieren.
Gespräche mit Struktur:
Wir bereiten Einzelgespräche und gemeinsame Familiengespräche vor, machen finanzielle Auswirkungen verständlich und dokumentieren, welche Entscheidungen noch offen sind.
Das Beispiel ist fiktiv und dient ausschließlich der Veranschaulichung des Beratungsprozesses. Konkrete steuerliche und rechtliche Gestaltungen werden mit den zuständigen Fachleuten geprüft.
– Klare Rollen –
Generationenplanung verbindet finanzielle, steuerliche und rechtliche Fragen. Kanzlei Schu führt die Zusammenhänge zusammen und stimmt sich bei Bedarf mit Ihren bestehenden Beratern oder mit spezialisierten Partnern aus unserem Netzwerk ab.
Zentraler Ansprechpartner
Wir schaffen die finanzielle Entscheidungsgrundlage und halten den gemeinsamen Fahrplan zusammen.
Spezialisierte Expertise
Je nach Situation werden die Fachleute eingebunden, die für die verbindliche Prüfung und Umsetzung benötigt werden.
Abgestimmt statt nebeneinander
Kanzlei Schu bleibt Ihr zentraler Ansprechpartner. Ihre bestehenden Berater können eingebunden werden. Wo zusätzliche Expertise nötig ist, koordinieren wir geeignete Fachleute aus unserem Netzwerk.
– Häufige Fragen –
Am Anfang der Generationenplanung müssen Sie noch keinen fertigen Plan haben. Für den ersten Schritt reicht es, die wichtigsten Vermögenswerte und die offenen Fragen grob einzuordnen.
Die Fragen vertiefen praktische Punkte, die auf der Seite bisher noch nicht beantwortet wurden.
Sobald größere Vermögenswerte vorhanden sind und die spätere Weitergabe absehbar wird. Ein früher Beginn schafft Zeit, mehrere Varianten zu vergleichen und Entscheidungen schrittweise vorzubereiten, ohne die eigene Versorgung zu gefährden.
Nein. Häufig ist genau diese Frage noch offen. Zunächst werden Vermögensstruktur, Versorgung und persönliche Ziele geordnet. Erst danach lässt sich sinnvoll vergleichen, welche Aufteilung wirtschaftlich tragfähig und für die Familie nachvollziehbar ist.
Nein. Häufig beginnt die Planung mit der übergebenden Generation. Weitere Familienmitglieder werden erst einbezogen, wenn Ziele, Grenzen und mögliche Gesprächspunkte klarer sind. So lassen sich gemeinsame Gespräche gezielt vorbereiten.
Eine grobe Übersicht über Immobilien, Depots, Beteiligungen, Darlehen, laufende Erträge und bereits getroffene Regelungen genügt zunächst. Fehlende Werte oder Unterlagen können anschließend gezielt ergänzt werden.
Ja. Vermögen, Lebenssituationen und familiäre Rollen verändern sich. Deshalb sollte der Fahrplan bei größeren Veränderungen und in angemessenen Abständen überprüft werden. Die Generationenplanung ist keine einmalige Momentaufnahme.
– Persönlich besprechen –
Im Erstgespräch ordnen wir, welche Vermögenswerte, Personen und Entscheidungen zusammengehören. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung, welche nächsten Schritte sinnvoll vorbereitet werden können.
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