Familie aus drei Generationen bei der gemeinsamen Generationenplanung und Vermögensübergabe am Esstisch.

Vermögen über Generationen gestalten

Generationenplanung. Vermögen weitergeben, das bleibt.

Generationenplanung bedeutet mehr als einzelne steuerliche Maßnahmen: Wer Immobilien, Kapitalvermögen oder Unternehmensanteile an die nächste Generation übertragen möchte, braucht ein Gesamtbild. Wir ordnen die Vermögenswerte, sichern die eigene Versorgung und entwickeln mit Ihnen einen nachvollziehbaren Fahrplan für die Übergabe.

Mehr als Erbschaftsteuer

Generationenplanung verbindet Vermögen, Familie und Verantwortung.

Freibeträge, Nießbrauch und Schenkungen sind Werkzeuge. Zuerst muss geklärt werden, was erhalten bleiben soll, welche Mittel die übergebende Generation selbst benötigt und wie Verantwortung innerhalb der Familie verteilt werden kann.

„Ein tragfähiger Plan schützt die übergebende Generation und macht Entscheidungen für die nächste Generation nachvollziehbar.“

Was soll wann übertragen werden?

Immobilien, Kapitalvermögen, Beteiligungen oder das Unternehmen.

1

Was braucht die übergebende Generation selbst?

Liquidität, laufende Einkünfte, Wohnrecht und persönliche Sicherheit.

2

Wie entsteht Fairness unter mehreren Kindern?

Werte, Nutzungsmöglichkeiten und Ausgleichszahlungen sichtbar machen.

3

Welche Fachleute müssen eingebunden werden?

Finanzplanung, Steuerberatung, Notariat und Rechtsberatung klar verzahnen.

4

Typische Ausgangslagen

Woran Familien bei der Vermögensübergabe wirklich denken müssen.

Jede Frage lässt sich einzeln erklären. Eine sinnvolle Entscheidung entsteht erst, wenn sie in den Familienplan eingeordnet wird.

Erbschaftsteuer-Freibeträge

Welche persönlichen Freibeträge stehen zur Verfügung, und welche früheren Übertragungen sind zu berücksichtigen?

Nießbrauch

Wie kann Eigentum bereits übertragen werden, während Nutzungen oder Erträge bei der übergebenden Person verbleiben?

Immobilien übertragen

Wie wirken Wert, Nutzung, Finanzierung und Familienheim zusammen, wenn eine Immobilie vererbt oder verschenkt werden soll?

Vorweggenommene Erbfolge

Wann kann eine Übertragung zu Lebzeiten sinnvoll sein und welche Absicherungen müssen dabei für die Eltern erhalten bleiben?

Schenkungsteuer einordnen

Ein Rechner liefert eine erste Orientierung. Eine belastbare Entscheidung braucht zusätzlich Vermögenswerte, Zeiträume und familiäre Ziele.

Fairer Ausgleich

Wie können unterschiedliche Vermögenswerte unter Geschwistern nachvollziehbar verteilt und spätere Konflikte reduziert werden?

Das Gesamtbild

Aus einzelnen Vermögenswerten wird ein abgestimmter Übergabeplan.

Ein Depot lässt sich nicht losgelöst von Immobilien, Beteiligungen oder der eigenen Ruhestandsversorgung betrachten. Die Generationenplanung ordnet deshalb zuerst das vorhandene Vermögen und entwickelt daraus mehrere realistische Übergabeszenarien.

01

Vermögen vollständig erfassen

Eigentum, Schulden, Erträge, Verträge und Verfügungsrechte sichtbar machen.

02

Versorgung sichern

Prüfen, welche Liquidität und laufenden Einkünfte die übergebende Generation selbst benötigt.

03

Übergabeszenarien vergleichen

Erbschaft, Schenkung, Nießbrauch oder stufenweise Übergabe sowie deren Auswirkungen auf Versorgung, Liquidität und faire Aufteilung gegenüberstellen.

04

Umsetzung koordinieren

Die finanzielle Planung mit Steuerberatung, Notariat und Rechtsberatung in eine umsetzbare Reihenfolge bringen.

Vermögensbilanz als Grundlage für die Übergabeplanung zwischen den Generationen.

– Zwei Perspektiven –

Ein guter Plan muss für beide Seiten funktionieren.

Die übergebende Generation möchte Verantwortung abgeben, ohne Sicherheit zu verlieren. Die empfangende Generation muss verstehen, welche Werte und Verpflichtungen übernommen werden.

Vermögen weitergeben, ohne die eigene Unabhängigkeit aufzugeben.

Verstehen, was übernommen wird und was damit verbunden ist.

– Erste Orientierung

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer grob einordnen.

Ein Online-Check kann Hinweise geben, aber keine verbindliche Berechnung ersetzen. Entscheidend sind nicht nur Wert und Verwandtschaftsverhältnis, sondern auch frühere Übertragungen, Eigentumsverhältnisse und die konkrete Gestaltung.

Erbschaft- und Schenkungsteuer überschlagen
Freibeträge nach §16 ErbStG, Steuersätze nach §19 ErbStG. Sechs Angaben, ein erster Überblick.
Gesamtwert, der übertragen werden soll
Bestimmt mögliche Bewertungsabschläge
Bestimmt Freibetrag und Steuerklasse
Jeder Empfänger hat einen eigenen Freibetrag
Bei zwei Schenkern verdoppelt sich der Freibetrag
Je Empfänger, aus den letzten 10 Jahren
Bitte tragen Sie einen Wert ein und wählen Sie das Verwandtschaftsverhältnis.
Noch keine Berechnung
Füllen Sie die Felder aus und klicken Sie auf „Steuerlast berechnen“. Sie sehen dann die Steuerlast heute und im Vergleich dazu bei einer Übertragung in Etappen.
Wenn Sie heute in einem Schritt übertragen
Voraussichtliche Steuer
Es käme an
Freibeträge gesamt
Steuerpflichtiger Erwerb
Steuersatz
Was der Zeitfaktor ausmacht
Freibeträge entstehen alle zehn Jahre neu. Dieselbe Übertragung, nur zeitlich verteilt:
Situation im Erstgespräch besprechen Vertraulich und unverbindlich
Unverbindliche Modellrechnung zur Orientierung. Sie unterstellt eine gleichmäßige Verteilung auf die Empfänger und Etappen und berücksichtigt keine Versorgungsfreibeträge (§17 ErbStG), keinen Härteausgleich (§19 Abs. 3 ErbStG), keine Verschonungsregeln für Betriebsvermögen (§13a ErbStG), keine Steuerbefreiung für das Familienheim (§13 ErbStG) und keine güterrechtlichen Besonderheiten. Der reale Steuerwert einer Immobilie weicht regelmäßig vom Verkehrswert ab. Das Ergebnis ist keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall. Die Berechnung läuft ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Eingaben übertragen oder gespeichert.

Gestaltungsbausteine

Welche Wege nach der Analyse geprüft werden können.

Diese Bausteine sind keine Standardempfehlungen. Sie werden erst ausgewählt, wenn Versorgung, Liquidität, Vermögensstruktur und familiäre Ziele zusammenpassen.

Freibeträge und Zeiträume langfristig einplanen

Persönliche Verhältnisse, frühere Erwerbe und den zeitlichen Ablauf gemeinsam betrachten.

1

Vorweggenommene Erbfolge vorbereiten

Übertragungen zu Lebzeiten mit der eigenen finanziellen Sicherheit verbinden.

2

Nießbrauch und Nutzungsrechte prüfen

Eigentum, Nutzung und laufende Erträge bewusst voneinander trennen.

3

Immobilien und Familienheim gesondert betrachten

Wert, Finanzierung, Nutzung und mögliche Steuerfolgen zusammenführen.

4

Liquidität und Geschwisterausgleich sichern

Steuern, Darlehen und Ausgleichszahlungen müssen praktisch finanzierbar bleiben.

5

Unternehmens- und Beteiligungsvermögen einbinden

Generationenplanung mit Nachfolge, Ruhestandsplanung und privaten Reserven verzahnen.

6

– Anonymisiertes Beispiel –

Wie aus klaren Wünschen ein tragfähiger Übergabeplan wird.

Das Beispiel zeigt nicht nur die Ausgangslage, sondern vor allem, wie Kanzlei Schu die finanziellen Entscheidungen vorbereitet und zusammenführt.

Familie im vertraulichen Gespräch über Vermögensübergabe und Generationenplanung.

  Familie M.  fiktives Beispiel

Drei Immobilien, ein Depot und eine Beteiligung. Zwei Kinder mit unterschiedlichen Lebenswegen.

Die Tochter soll eine vermietete Immobilie übernehmen. Der Sohn soll gleichwertig beteiligt werden, aber keine Immobilie verwalten müssen.

Die Eltern möchten ihr Eigenheim selbst behalten und weiterhin über sichere laufende Einkünfte verfügen. Eine der vermieteten Immobilien soll in den nächsten Jahren auf die Tochter übergehen. Der Sohn lebt dauerhaft im Ausland und möchte weder Mieter noch Instandhaltung übernehmen. Gleichzeitig soll die Aufteilung für beide Kinder nachvollziehbar bleiben und die Unternehmensbeteiligung zunächst nicht vorschnell übertragen werden.

Was die Familie konkret erreichen möchte

Beispielhafter Fahrplan

Eine mögliche Reihenfolge für die Familie

Schritt 1

Versorgungsbedarf und Reserven der Eltern festlegen

Schritt 2

Immobilie, Darlehen und mögliche Nutzungsrechte bewerten

Schritt 3

Ausgleich für den Sohn über Depot und Liquidität strukturieren

Schritt 4

Steuerliche und rechtliche Umsetzung mit Fachleuten abstimmen

Ergebnis für die Eltern

Eigene Versorgung bleibt gesichert. Vermögen wird nicht schneller übertragen, als es die persönliche Situation erlaubt.

Ergebnis für die Kinder

Die Aufteilung folgt unterschiedlichen Lebenswegen, ohne wirtschaftliche Fairness aus dem Blick zu verlieren.

Gespräche mit Struktur:

Wir bereiten Einzelgespräche und gemeinsame Familiengespräche vor, machen finanzielle Auswirkungen verständlich und dokumentieren, welche Entscheidungen noch offen sind.

Das Beispiel ist fiktiv und dient ausschließlich der Veranschaulichung des Beratungsprozesses. Konkrete steuerliche und rechtliche Gestaltungen werden mit den zuständigen Fachleuten geprüft.

– Klare Rollen –

Wir ordnen das Gesamtbild. Spezialisten sichern die Umsetzung.

 Generationenplanung verbindet finanzielle, steuerliche und rechtliche Fragen. Kanzlei Schu führt die Zusammenhänge zusammen und stimmt sich bei Bedarf mit Ihren bestehenden Beratern oder mit spezialisierten Partnern aus unserem Netzwerk ab.

 Zentraler Ansprechpartner

Kanzlei Schu

Wir schaffen die finanzielle Entscheidungsgrundlage und halten den gemeinsamen Fahrplan zusammen.

 Spezialisierte Expertise

Partner aus unserem Netzwerk

Je nach Situation werden die Fachleute eingebunden, die für die verbindliche Prüfung und Umsetzung benötigt werden.

Abgestimmt statt nebeneinander

Kanzlei Schu bleibt Ihr zentraler Ansprechpartner. Ihre bestehenden Berater können eingebunden werden. Wo zusätzliche Expertise nötig ist, koordinieren wir geeignete Fachleute aus unserem Netzwerk.

– Häufige Fragen –

Was vor dem ersten Gespräch noch wichtig ist.

Am Anfang der Generationenplanung müssen Sie noch keinen fertigen Plan haben. Für den ersten Schritt reicht es, die wichtigsten Vermögenswerte und die offenen Fragen grob einzuordnen.

Die Fragen vertiefen praktische Punkte, die auf der Seite bisher noch nicht beantwortet wurden.

Wann sollte eine Generationenplanung beginnen?

Sobald größere Vermögenswerte vorhanden sind und die spätere Weitergabe absehbar wird. Ein früher Beginn schafft Zeit, mehrere Varianten zu vergleichen und Entscheidungen schrittweise vorzubereiten, ohne die eigene Versorgung zu gefährden.

Nein. Häufig ist genau diese Frage noch offen. Zunächst werden Vermögensstruktur, Versorgung und persönliche Ziele geordnet. Erst danach lässt sich sinnvoll vergleichen, welche Aufteilung wirtschaftlich tragfähig und für die Familie nachvollziehbar ist.

Nein. Häufig beginnt die Planung mit der übergebenden Generation. Weitere Familienmitglieder werden erst einbezogen, wenn Ziele, Grenzen und mögliche Gesprächspunkte klarer sind. So lassen sich gemeinsame Gespräche gezielt vorbereiten.

Eine grobe Übersicht über Immobilien, Depots, Beteiligungen, Darlehen, laufende Erträge und bereits getroffene Regelungen genügt zunächst. Fehlende Werte oder Unterlagen können anschließend gezielt ergänzt werden.

Ja. Vermögen, Lebenssituationen und familiäre Rollen verändern sich. Deshalb sollte der Fahrplan bei größeren Veränderungen und in angemessenen Abständen überprüft werden. Die Generationenplanung ist keine einmalige Momentaufnahme.

– Persönlich besprechen –

Ihre Familie braucht nicht sofort alle Antworten. Aber einen klaren nächsten Schritt.

Im Erstgespräch ordnen wir, welche Vermögenswerte, Personen und Entscheidungen zusammengehören. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung, welche nächsten Schritte sinnvoll vorbereitet werden können.

André und Peter Schu im persönlichen Gespräch am Empfangstresen der Kanzlei.