– für Unternehmer & Geschäftsführer –
Sie tragen Verantwortung für Ihr Unternehmen, Ihre Mitarbeiter und Ihre Familie. Genau hier setzt unsere Finanzberatung für Unternehmer an. Doch was bedeutet Ihr heutiger Erfolg langfristig für Ihr eigenes Vermögen, Ihren Ruhestand und die Zeit nach dem Unternehmen?
Wir bringen betriebliche und private Finanzthemen in einen Zusammenhang und schaffen eine Grundlage für Entscheidungen, die nicht nur heute funktionieren.
– Die typische Ausgangslage –
Gerade wer unternehmerisch denkt und entscheidet, vertagt die eigene Altersvorsorge am längsten. Nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil im Betrieb immer etwas dringender ist. Fünf Muster begegnen uns in der Finanzberatung für Unternehmer bei fast jedem Erstgespräch.
Betrieb, Betriebsimmobilie und Rücklagen hängen an derselben Konjunktur. Unternehmerisch normal, für Ihre Altersvorsorge ein Klumpenrisiko.
Die Zahl im Kopf stammt meist aus einem Gespräch. Für die eigene Planung ist sie damit unbrauchbar.
Der Wert in der Bilanz und der Betrag, den die Erfüllung wirklich erfordert, sind zwei verschiedene Zahlen. Die Differenz kennt kaum jemand.
Solange nicht sauber getrennt ist, was Ihnen gehört und was der Betrieb nur verwaltet, lässt sich nichts belastbar planen.
Die Weichen werden Jahre vorher gestellt, nicht im Notartermin. Wer beim ersten Kaufinteressenten anfängt, verhandelt aus der schwächeren Position.
Grundlage jeder Strategie: die Vermögensbilanz. Ihr Gesamtbild aus Vermögen, Zielen und Risiken. Zur Vermögensbilanz →
– Wo stehen Sie gerade? –
Unternehmer kommen in zwei Lebensphasen zu uns. Die Fragen sind dabei so unterschiedlich, dass eine Standardantwort für beide nicht funktioniert.
„Ich stecke alles in die Firma. Irgendwann soll das auch für mich arbeiten, aber ich weiß nicht wie.“
Sie wachsen, die GmbH wirft Gewinne ab, privat ist wenig entstanden. Ihre Fragen: Was gehört wohin, wie kommen Gewinne steuereffizient ins Privatvermögen, welche Struktur trägt auch in zehn Jahren, und lohnt sich eine Holding überhaupt.
Wir bauen mit Ihnen parallel zum Betrieb ein zweites Standbein auf. Damit Ihr Wohlstand nicht allein davon abhängt, wie sich die Firma entwickelt oder ob sie sich verkaufen lässt.
„Ich möchte in fünf Jahren aufhören. Ehrlich gesagt weiß ich nicht, was das konkret bedeutet.“
Der Betrieb ist Ihr Lebenswerk und zugleich Ihr größter Vermögenswert. Sie brauchen eine unabhängige Einschätzung, einen Ruhestandsplan, der nicht allein auf dem Verkaufserlös steht, und Klarheit über Ihre Pensionszusage, bevor ein Käufer danach fragt.
Wir rechnen durch, was Sie wirklich brauchen, und was passiert, wenn der Verkauf niedriger ausfällt als erhofft. Erst dann reden wir über den Verkauf selbst.
– Was wir gemeinsam ordnen –
Sie entsteht dort, wo unterschiedliche Entscheidungen miteinander verbunden werden.
Vom Zielbild zur Zahl: Welches Einkommen wollen Sie, welches Kapital trägt es und welcher Weg führt in der verbleibenden Zeit dorthin.
Betriebs- und Privatvermögen sauber trennen, Klumpenrisiken abbauen und Liquidität dorthin bringen, wo sie langfristig für Sie arbeitet.
Bestehende Zusagen bewerten, Rückstellungen einordnen, Auslagerung prüfen und die Versorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers neu aufstellen.
Verkaufsbereitschaft herstellen, den Erlös vorab in Ihre Lebensplanung einrechnen und die steuerlichen Weichen rechtzeitig stellen.
Wann eine Holding Ihre Struktur wirklich verbessert, wann sie nur Aufwand erzeugt und wie sie sich in Ihre Gesamtplanung einfügt. In Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.
Übergabe an die nächste Generation mit Blick auf Freibeträge, Fristen und den Frieden in der Familie. Weitergeben, ohne die Kontrolle zu früh abzugeben.
– Schwerpunkt GGF Versorgung-
Die Pensionszusage war jahrzehntelang das Standardinstrument der GGF Versorgung. Heute ist sie für viele Gesellschafter-Geschäftsführer vor allem eine Position in der Bilanz, die Fragen aufwirft: zu niedrig verzinst, zu hoch zurückgestellt, im Verkaufsfall ein Hindernis.
Einzelne Lösungen sind erst dann sinnvoll, wenn das Gesamtbild klar ist. Wir bewerten Ihre bestehende Zusage neutral und vergleichen die Wege anhand Ihrer Zahlen, statt eine Lösung vorwegzunehmen.
Erst wenn feststeht, wie viel Ihrer Zusage rückgedeckt ist, lässt sich sinnvoll über Auslagerung, Abfindung oder Verzicht sprechen.
Auslagern ist kein einzelner Weg, sondern eine Auswahl. Der Pensionsfonds übernimmt erdiente Anwartschaften, die Unterstützungskasse eignet sich eher für künftige Ansprüche, die Rentnergesellschaft kommt vor allem im Verkaufsfall in Betracht. Jede Variante hat eigene steuerliche Folgen, eigene Kosten und einen eigenen Zeitbedarf.
Verzicht, Abfindung und Übertragung führen zu sehr unterschiedlichen steuerlichen Ergebnissen. Die Differenz zwischen Handels- und Steuerbilanz überrascht dabei viele Geschäftsführer. Wir machen die Folgen vorab sichtbar und stimmen sie mit Ihrem Steuerberater ab.
Ältere Rückdeckungsversicherungen decken die zugesagte Leistung häufig nicht mehr vollständig. Diese Lücke fällt oft erst auf, wenn sie kaum noch zu schließen ist. Wir stellen Zusage und Rückdeckung nebeneinander und beziffern die Differenz.
Für Gesellschafter-Geschäftsführer ohne Zusage lautet die Grundfrage: betriebliche oder private Lösung, und in welchem Verhältnis. Wir ordnen die Optionen in Ihre Gesamtstruktur ein. Denn die beste Vorsorgelösung nützt wenig, wenn sie den Verkauf des Betriebs erschwert.
– Deckung berechnen –
Vier Angaben genügen für die Zahl, die in Ihrer Bilanz so nicht steht: was die Erfüllung Ihrer Zusage tatsächlich erfordert und wie viel davon Ihre Rückdeckung trägt. Der Check läuft direkt in Ihrem Browser, es werden keine Daten übertragen.
Die in der Versorgungszusage vereinbarte Altersrente. Steht in der Zusageurkunde, nicht im Jahresabschluss.
Aktueller Rückkaufswert oder Deckungskapital laut Standmitteilung Ihres Versicherers. Ohne Rückdeckung tragen Sie 0 ein.
Ohne diese Optionen rechnet der Check bewusst schlicht: Pension mal Monate mal Bezugsjahre, Rückdeckung zum heutigen Wert. Das ist konservativ und leicht nachvollziehbar. Wer es realistischer möchte, schaltet einzelne Annahmen hinzu.
Abzinsung der künftigen Rentenzahlungen. Senkt den Kapitalbedarf.
Anpassung der laufenden Pension. Eine Steigerung von 1 Prozent pro Jahr ist die verbreitete Vereinbarung nach §16 BetrAVG. Erhöht den Kapitalbedarf.
Wertentwicklung Ihrer Rückdeckung bis zum Pensionsalter. Erhöht das Deckungskapital.
Vereinfachte Barwertrechnung auf Basis Ihrer Eingaben. Der Check ersetzt kein versicherungsmathematisches Gutachten und keine individuelle Beratung. Sterbetafeln, Hinterbliebenen- und Invaliditätsleistungen, Unverfallbarkeit und steuerliche Effekte bleiben unberücksichtigt.
Der Check läuft vollständig in Ihrem Browser. Es werden keine Daten übertragen und keine Eingaben gespeichert.
–So arbeiten wir zusammen –
So läuft unsere Finanzberatung für Unternehmer ab. Kein Produktgespräch, kein Abschlussdruck, keine Vorbereitung nötig.
Wir hören zu. Wo stehen Sie, was treibt Sie um, was soll in zehn Jahren erreicht sein. Unverbindlich und vertraulich, ohne Unterlagen.
Wir stellen Betrieb, Privatvermögen, Immobilien, Vorsorge und Verpflichtungen in Ihrer Vermögensbilanz zusammen. Auch das, was sonst niemand mitzählt.
Was jetzt zu tun ist, was warten kann und wovon wir abraten. Nachvollziehbar begründet, Umsetzung in Ihrem Tempo.
Unternehmen verändern sich, Gesetze auch. Wir begleiten langfristig statt einmalig zu vermitteln.
Betrieb, Privatvermögen, Immobilien, Vorsorge und Verpflichtungen. Zum ersten Mal nebeneinander statt in fünf Ordnern.
Mandant der Kanzlei Schu · Geschäftsführer eines Handwerksbetriebs · 66, Saarland
– Gut zu wissen –
Eine ganzheitliche Finanzberatung für Unternehmer betrachtet nicht nur einzelne Geldanlagen. Sie verbindet unter anderem Betriebsvermögen, Privatvermögen, Liquidität, Altersversorgung, Immobilien, bestehende Verpflichtungen und persönliche Ziele. Entscheidend ist, wie diese Bereiche zusammenwirken.
Darauf gibt es keine pauschale Antwort. Entscheidend sind unter anderem die Liquidität des Unternehmens, private Ziele, bestehende Vermögenswerte und die langfristige Unternehmensplanung. Die Vermögensbilanz hilft dabei, beide Bereiche zunächst transparent gegenüberzustellen.
Das hängt von der persönlichen und betrieblichen Situation ab. Für Gesellschafter-Geschäftsführer können unterschiedliche Versorgungswege eine Rolle spielen. Entscheidend ist das Zusammenspiel der einzelnen Lösungen.
Die GGF-Versorgung bezeichnet die Versorgung eines Gesellschafter-Geschäftsführers. Dabei können unterschiedliche betriebliche und private Bausteine eine Rolle spielen. Wichtig ist, die Versorgung nicht isoliert zu betrachten, sondern mit dem vorhandenen Vermögen und den persönlichen Ruhestandszielen abzustimmen.
Je nach Ausgestaltung und Situation können unterschiedliche Wege zur Neuordnung oder Auslagerung einer Pensionszusage geprüft werden. Welche Lösung geeignet ist, hängt von der bestehenden Zusage, der Finanzierung, der Unternehmenssituation und den langfristigen Zielen ab. Steuerliche und rechtliche Aspekte sollten dabei mit den entsprechenden Fachberatern abgestimmt werden.
Eine Rückdeckungsversicherung kann zur Finanzierung einer betrieblichen Versorgungszusage dienen. Entscheidend ist jedoch, ob ihre Entwicklung und Ausgestaltung noch zur bestehenden Verpflichtung und zur heutigen Unternehmenssituation passen.
Je früher die finanziellen Zusammenhänge sichtbar werden, desto größer ist in der Regel der Handlungsspielraum. Besonders wichtig wird die Planung, wenn ein erheblicher Teil des Vermögens im Unternehmen gebunden ist oder der spätere Ruhestand stark von einer Übergabe oder einem Verkauf abhängt.
– Persönliches Erstgespräch –
Finanzberatung für Unternehmer beginnt mit einem Gespräch, nicht mit einem Produkt. Wir schauen gemeinsam darauf, wo Sie heute stehen, welche Themen miteinander verbunden sind und welche Fragen für Ihre weitere Planung wirklich wichtig werden.
Wir beraten unabhängig von Banken und Anbietern. Die Registrierung von Peter Schu können Sie jederzeit im Vermittlerregister der DIHK einsehen, die Aufsicht liegt bei der IHK Saarland.
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