Rürup oder ETF: Was für Selbstständige 2026 zählt

Rürup bindet Kapital und senkt die Steuer, ein ETF-Depot bleibt flexibel und kostet Disziplin. Was 2026 wirklich zählt und warum ab 2027 ein dritter Baustein dazukommt.
Illustration: gesiegelter Vertrag mit Schloss und Depotauszug mit Balken, Beitragsbild zum Thema Rürup oder ETF.

Das Jahr lief gut, der Steuerbescheid tut weh, und die Altersvorsorge steht seit drei Jahren auf der Liste. Der Steuerberater erwähnt die Rürup-Rente. Im Podcast heißt es, ein ETF-Sparplan sei die bessere Wahl. Beides klingt plausibel, und genau das macht die Entscheidung schwer.

Die ehrliche Antwort lautet: Es ist selten ein Entweder oder. Rürup und ETF lösen unterschiedliche Probleme. Wer beide gegeneinander stellt, statt sie nebeneinander zu legen, trifft die Entscheidung an der falschen Stelle. Und 2026 kommt ein dritter Baustein dazu, den viele noch nicht auf dem Schirm haben.

Warum die Frage 2026 anders aussieht als noch vor zwei Jahren

Zwei Entwicklungen verändern die Ausgangslage für Selbstständige.

Erstens ist das Altersvorsorgereformgesetz Ende Mai 2026 in Kraft getreten. Ab dem 1. Januar 2027 löst ein neues Fördersystem die Riester-Rente ab, und erstmals können auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende die staatliche Zulagenförderung nutzen (Bundesregierung, Stand Juni 2026).

Zweitens hat die Alterssicherungskommission am 23. Juni 2026 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Empfehlung 22 sieht vor, künftig alle nicht obligatorisch abgesicherten Selbstständigen, die ihre Tätigkeit ab einem Stichtag neu aufnehmen, verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli 2026 erklärt, alle 33 Empfehlungen umsetzen zu wollen, das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein (Bundesregierung, FAQ Rentenreform). Verfahrensstand heute: Empfehlung und politische Absichtserklärung, noch kein Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren.

Der Hintergrund dazu ist deutlich. 2024 gingen rund 3,6 Millionen Menschen in Deutschland einer selbstständigen Tätigkeit im Haupterwerb nach. Rund 2,6 Millionen davon, also etwa 72 Prozent, gehörten keinem verpflichtenden Alterssicherungssystem an (Deutsche Rentenversicherung, rentenupdate #12).

Balkendiagramm: 72 Prozent der Selbstständigen im Haupterwerb 2024 ohne verpflichtende Altersvorsorge, rund 2,6 Millionen.

Was die Rürup-Rente leistet und was sie verlangt

Die Rürup-Rente, offiziell Basisrente, ist ein Steuerinstrument mit Rentencharakter. Ihr Hebel liegt in der Ansparphase.

2026 können Sie Altersvorsorgeaufwendungen bis 30.826 Euro als Sonderausgaben ansetzen, bei Zusammenveranlagung bis 61.652 Euro. Seit 2023 zu 100 Prozent. Der Betrag ergibt sich aus der Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung von 124.800 Euro multipliziert mit dem Beitragssatz von 24,7 Prozent (Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026). Wichtig: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einem Versorgungswerk werden angerechnet. Ihr freier Spielraum ist also oft kleiner als der Höchstbetrag.

Dem steht die nachgelagerte Besteuerung gegenüber. Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 Prozent der Rente, der Anteil steigt bis 2058 auf 100 Prozent (§ 22 EStG in der Fassung des Wachstumschancengesetzes). Der Steuervorteil ist also kein Geschenk, sondern eine Verschiebung. Ob sie sich lohnt, hängt vom Unterschied zwischen Ihrem Grenzsteuersatz heute und im Ruhestand ab.

Der Preis für den Hebel ist die Bindung. Das Kapital ist nicht kündbar, nicht beleihbar, nicht übertragbar und nicht als Einmalbetrag verfügbar. Ausgezahlt wird eine lebenslange Rente. Vererbt wird nur, was vertraglich als Hinterbliebenenschutz vereinbart ist, und dieser Baustein senkt die spätere Rente.

Für Selbstständige gibt es dafür einen Vorteil, der oft untergeht: Basisrentenverträge sind unter den Voraussetzungen des § 851c ZPO vor Pfändung geschützt. In einer wirtschaftlich schwierigen Phase bleibt dieses Kapital in der Regel unangetastet.

Was ein ETF-Depot leistet und was es verlangt

Ein ETF-Depot ist das Gegenstück: maximale Verfügbarkeit, keine Bindung, frei vererbbar, jederzeit anpassbar. Es gibt kein Mindestalter und keine Rentenpflicht.

Steuerlich läuft es umgekehrt. Beim Einzahlen gibt es keinen Abzug. Erträge unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 Prozent, gegebenenfalls plus Kirchensteuer. Der Sparerpauschbetrag liegt bei 1.000 Euro, bei Zusammenveranlagung bei 2.000 Euro. Bei Aktienfonds mindert die Teilfreistellung nach § 20 InvStG die Bemessungsgrundlage. Laufend wird die Vorabpauschale angesetzt, für 2026 auf Basis eines Basiszinses von 3,20 Prozent (BMF-Schreiben vom 13. Januar 2026). Sie fließt Anfang 2027 zu.

Die Flexibilität hat eine Kehrseite. Was jederzeit verfügbar ist, wird auch verfügbar gemacht. Ein schwaches Quartal, eine Investition, ein Liquiditätsengpass, und der Vorsorgetopf ist der erste, an den man geht. Dazu kommen Marktschwankungen, die Sie über zwanzig Jahre aushalten müssen, ohne den Plan zu ändern. Ein Pfändungsschutz besteht nicht.

Drei Fragen entscheiden, nicht das Produkt

In der Praxis lässt sich die Entscheidung auf drei Größen herunterbrechen.

Ihr Steuersatz heute im Verhältnis zu später. Je größer der Abstand, desto stärker wirkt der Rürup-Hebel. Bei schwankenden Gewinnen lohnt der Blick auf gute und schwache Jahre getrennt, nicht auf den Durchschnitt.

Ihr Zeithorizont. Mit 52 Jahren und fünfzehn Jahren Restlaufzeit sieht die Rechnung anders aus als mit 38.

Ihr Liquiditätsbedarf außerhalb des Vertrags. Wer noch Betriebsmittel, eine Immobilienfinanzierung oder eine Nachfolgelösung vor sich hat, sollte nicht den maximalen Betrag binden, nur weil er absetzbar ist. Der Höchstbetrag ist eine Obergrenze, keine Empfehlung.

Aus diesen drei Größen ergibt sich meist eine Mischung: ein Rürup-Anteil, der den Steuersatz in guten Jahren nutzt, und ein freies Depot, das Beweglichkeit und Vererbbarkeit sichert.

Der dritte Baustein ab 2027

Ab dem 1. Januar 2027 kommt das Altersvorsorgedepot dazu. Es ist fonds- und ETF-basiert und kommt ohne verpflichtende Kapitalgarantie aus. Auf jeden Spar-Euro gibt es 50 Cent vom Staat bis zu einer Einzahlung von 360 Euro im Jahr, darüber bis 1.800 Euro sind es 25 Cent. Die Grundzulage erreicht damit 540 Euro im Jahr. Einzahlungen bis 6.840 Euro sind möglich, erhöhen die Zulage aber nicht. Die Kinderzulage beträgt 300 Euro je Kind und Jahr und wird bereits ab 25 Euro monatlichem Sparbeitrag gewährt. Beim Standardprodukt sind die Kosten auf 1,0 Prozent begrenzt (Quelle: Bundesregierung, siehe oben).

Für Selbstständige heißt das konkret: Wer 2026 ohnehin eine größere Summe binden will, sollte prüfen, ob ein Teil davon ab 2027 besser in ein zulagengefördertes Depot fließt. Fördermittel, die Sie heute nicht kennen, können Sie morgen nicht mehr rückwirkend abrufen.

Wie wir die Frage rechnerisch beantworten

Wir beginnen nicht beim Produkt, sondern bei Ihren Zahlen. In der Vermögensbilanz stellen wir zusammen, was heute da ist: Betriebsvermögen, Immobilien, bestehende Verträge, Anwartschaften, Liquidität. Daraus ergibt sich die tatsächliche Versorgungslücke und der Betrag, der sich pro Jahr binden lässt, ohne dass es an anderer Stelle eng wird.

Erst danach rechnen wir beide Wege durch: Steuerwirkung heute, voraussichtliche Belastung im Ruhestand, Kapitalbindung, Verfügbarkeit im Erbfall. Am Ende steht keine Produktempfehlung, sondern eine Aufteilung, die zu Ihrer Situation passt.

Mehr zu unserem Vorgehen finden Sie auf der Seite Beratung für Selbstständige und unter Ruhestandsplanung.

Stand: August 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Prüfung Ihrer Situation.

Häufige Fragen

Wie viel Rürup kann ich 2026 absetzen?

Der Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen liegt 2026 bei 30.826 Euro, bei Zusammenveranlagung bei 61.652 Euro. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu berufsständischen Versorgungswerken werden angerechnet, Ihr freier Spielraum ist deshalb in der Regel niedriger.

Die Frage lässt sich nicht allgemein beantworten, weil beide Wege unterschiedliche Ziele erfüllen. Rürup wirkt über die Steuer und bindet das Kapital lebenslang. Ein ETF-Depot bleibt verfügbar und vererbbar, bringt aber keinen Abzug in der Ansparphase. Entscheidend sind Ihr Grenzsteuersatz, Ihr Zeithorizont und Ihr Liquiditätsbedarf.

Flexibel sind die Beiträge: Sie können die Höhe anpassen, aussetzen und Sonderzahlungen leisten. Unflexibel ist das Kapital. Es ist nicht kündbar, nicht beleihbar, nicht übertragbar und wird ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt.

Die beiden schließen sich nicht aus. Die Rürup-Rente wirkt über den Sonderausgabenabzug und ist bei hoher Steuerbelastung weiterhin relevant. Das Altersvorsorgedepot wirkt über Zulagen und ist auf kleinere Jahresbeträge zugeschnitten. Sinnvoll ist es, den Jahresbetrag ab 2027 bewusst auf beide zu verteilen.

Die Alterssicherungskommission empfiehlt, neu startende Selbstständige verpflichtend einzubeziehen. Die Koalition will die Empfehlungen umsetzen und strebt den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bis Ende 2026 an. Ein Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor. Für bereits Selbstständige zeichnet sich Bestandsschutz ab, verlassen sollte man sich darauf noch nicht.

– Persönlich besprechen –

Ihre Situation einmal durchrechnen

Ob Rürup, Depot oder eine Kombination aus beidem für Sie trägt, zeigt sich erst, wenn Ihre Zahlen auf dem Tisch liegen. In einem unverbindlichen Erstgespräch schauen wir uns Ihre Ausgangslage an und sagen Ihnen, welche Aufteilung rechnerisch Sinn ergibt.